Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I Allgemeine Bestimmungen

§1 Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist MeGraSo.de (Media & Graphic Solutions), eine Marke von bluemagic software e. Kfm., Sudetenstraße 35, 64584 Biebesheim, im Folgenden als MeGraSo bezeichnet.

§2 Geltungsbereich
Für Geschäftsbeziehungen zu dem Besteller gelten bei Bestellungen in unserem OnlineShop und im Internetauktionshaus ebay ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Diese Allgemeinen Bedingungen regeln in Abschnitt II die Bedingungen für die Überlassung von Software und Erstellung von kundenspezifischer Anwendungs-Software sowie die Erstellung von Grafiken und Multimedia-Inhalten und in Abschnitt III die Bedingungen für die Erbringung von Serviceleistungen, die nicht auf der Grundlage eines für eine bestimmte Dauer abgeschlossenen Allgemeinen Servicevertrages erbracht werden. In Abschnitt IV werden sodann Allgemeine Bestimmungen geregelt, welche für sämtliche vorgenannten Leistungen von MeGraSo gelten.
Abweichende Bedingungen des Bestellers werden durch uns nicht anerkannt, es sei denn, es erfolgte eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

§3 Lieferung, Versandkosten, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt zu den jeweils im Angebot ausgewiesenen Versandkosten. Alle Risiken und Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die Ware von uns an den beauftragten Logistikpartner übergeben worden ist.

§4 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Zahlung des vollständigen Kaufpreises unser Eigentum.

§5 Gewährleistung
Auf unsere Waren gewähren wir eine gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten, wenn es sich um Neuwaren handelt, von 12 Monaten bei gebrauchter Ware laut Artikelbeschreibung.
Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen und Abweichungen oder Transportschäden innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe bei uns zu melden. Erfolgt die Meldung nicht rechtzeitig, gilt die Ware als genehmigt und abgenommen.
Im Falle eines Mangels haben Sie nach Ihrer Wahl die gesetzlichen Ansprüche auf Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Nachlieferung) und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen weitergehende Ansprüche auf Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn Sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

§6 Haftung
Das Unternehmen, seine Geschäftsleitung, seine Mitarbeiter und seine Erfüllungsgehilfen haften in Fällen positiver Forderungsfällen und Verschulden bei Vertragsschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigen Rechtsgründen, lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von Hauptvertragspflichten oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle des Ersatzanspruches gemäß § 437 Nr. 2 BGB, besteht eine Haftung im gesetzlichen Umfang. Bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter des Unternehmens begrenzt auf den typisch voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Personenschäden, bei einervereinbarten Beschaffenheit einer Ware oder bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

Im Rahmen von §11  Abs. (2) lit. (b) 1. Alt. haftet MeGraSo nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter.

Im Übrigen ist jegliche Haftung von MeGraSo ausgeschlossen. 

MeGraSo haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, sie hat deren Vernichtung grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht und der Kunde hat sichergestellt, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruierbar sind. 

§7 Verjährung
Sofern nicht Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, verjährt der Schadensersatzanspruch des Kunden wegen
* eines Sachmangels oder
* eines Rechtsmangels, der nicht in einem Herausgabeanspruch eines Dritten aus Eigentum oder einem sonstigen dinglichen Recht besteht, innerhalb von zwölf Monaten beginnend mit der Ablieferung gem. § 2. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem in Rede stehenden Schaden des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung einer nicht in einem Mangel bestehenden Pflicht beruhen, verjähren - sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen - in zwölf Monaten beginnend mit der Entstehung des Anspruchs. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem in Rede stehenden Anspruch des Kunden um einen Personenschaden handelt. Ansprüche wegen Personenschäden verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

Rücktritt oder Minderung sind unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch des Kunden verjährt sind.

$8 Verbraucherinformationen bei Fernabsatzverträgen über den Erwerb von Waren
Speziell und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.
Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Waren sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote entnehmen Sie bitte den einzelnen Produktbeschreibungen im Rahmen unseres Internetangebotes.
Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
Bei ebay-Angeboten wird der Angebots-/Vertragstext als ebay-Webseite nach Vertragsabschluss bis zu 90 Tage gespeichert und kann von Ihnen bei ebay unter Eingabe der jeweiligen Artikelnummer eingesehen werden. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den Angebots-/Vertragstext auszudrucken. Sie erhalten nach Vertragsschluss automatisch eine Email mit weiteren Informationen zur Abwicklung des Vertrages. Beim Einkauf in unserem Online-Shop können Sie Ihre Bestellungen durch einloggen in Ihren Account einsehen und abrufen. Auch hier erhalten Sie nach Vertragsschluss automatisch eine Email mit weiteren Informationen zugestellt.

§9 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von MeGraSo im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Ausdrücklich als nicht unbefugt gilt die Übermittlung von Kundendaten an ein von MeGraSo zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Abrechnung beauftragtes Unternehmen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzbestimmungen. Diese finden Sie auf unserer Homepage.

$10 Leistungsumfang und Entgelte
Der Leistungsumfang der angebotenen Dienstleistungen, Preise der Software in ihren aktuellen Versionen sowie die Höhe der entsprechenden Entgelte und deren Zahlungsweise ergibt sich aus den Informationen auf der Homepage von MeGraSo in Verbindung mit den Beschreibungen der jeweiligen Vertragsgegenstände in diesen AGB. Die von MeGraSo angegebenen Preise sind Endpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dies gilt ebenso für sämtliche Preisangaben der Nutzer untereinander bei der Abgabe von Geboten über die Homepage. 

§11 Zahlungsbedingungen 
Rechnungen sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Werden Rechnungen nicht innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt vom Kunden bezahlt, so ist MeGraSo - unbeschadet aller sonstigen Ansprüche - berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Soweit der Kunde keine anderweitigen Angaben macht, geht MeGraSo davon aus, dass die Rechnungsanschrift die aus der Auftragsbestätigung ersichtliche Anschrift ist. MeGraSo behält sich vor, etwaig entstehende Aufwendungen im Zusammenhang mit der Änderung der Rechnungsanschrift dem Kunden in Rechnung zu stellen.


§12 Aufrechnung/ Zurückbehaltung/ Abtretung
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen MeGraSo in gesetzlichem Umfang zu.

Der Kunde kann wegen eigener Ansprüche nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, soweit seine Forderungen rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.

Die Abtretung von Forderungen gegen MeGraSo ist ausgeschlossen.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Hauptsitz von MeGraSo.

Gerichtsstand für sämtliche gegenseitigen Ansprüche und Verbindlichkeiten, auch für Wechsel- und Scheckforderungen, ist für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, das für den  Hauptsitz von MeGraSo zuständige Gericht.

Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

Bei sprachlichen Unklarheiten in Bezug auf Übersetzungen der Homepage und der AGB oder bei sonstigen Zweifelsfällen und Auslegungsproblemen gilt die deutsche Textfassung als letztverbindlich.

§14 Verschiedenes
Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung von EU-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Amtsgericht unseres Geschäftssitzes. 

II. Bestimmungen für die Überlassung von Software, Erstellung von kundenspezifischer Anwendungssoftware, kundenspezifischen Grafiken und Multimedia-Projekten und die Lieferung von Hardware

§1 Lieferung und Leistung

  1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware MeGraSo verlassen hat. Wird die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, für die allein oder weit überwiegend der Kunde verantwortlich ist, verzögert oder ist die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, für die weder MeGraSo noch der Kunde verantwortlich ist, vorübergehend  nicht möglich, so verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um einen der Dauer des Vorliegens dieses Umstands entsprechenden Zeitraum zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit. MeGraSo wird den Kunden hiervon umgehend benachrichtigen. 
  2. Die Lieferfrist steht stets unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 
  3. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den mit dem Transport beauftragten Logistikpartner auf den Kunden über. 
  4. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, trägt der Kunde die Kosten für Transport und Verpackung. Transportkosten für Lieferungen ins Ausland sowie Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Lieferabwicklung und Sonderverpackungen sind stets vom Kunden zu tragen. 
  5. Bei Neukunden - insbesondere bei Bestellungen über das Internet - erfolgt die Lieferung entweder per Vorkasse, per Nachnahme oder per PayPal.

§2 Nutzungsrechte an Software

  1. Der Kunde erhält Nutzungsrechte an der Software von MeGraSo und anderer ihm überlassener bzw. für ihn entwickelter Software nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
  2. Die Software wird dem Kunden im Internet als Download zur Verfügung gestellt oder auf Wunsch auf einem Datenträger überlassen. Ein Anspruch auf Lieferung von Neuauflagen oder Ergänzungen von Software und Anwendungsdokumentation besteht nicht. Soweit MeGraSo auf der Grundlage eines Wartungsvertrags Neuauflagen oder Ergänzungen übergibt, gelten die vorliegenden Bestimmungen entsprechend. 
  3. Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht an der Software. Zur Überlassung des der Software zugrundeliegenden Quellcodes einschließlich der dazugehörigen Entwicklungsdokumentation ist MeGraSo nicht verpflichtet.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die überlassene Software auf einer bzw. zur Lizenz passenden Datenverarbeitungseinheit(en) (PC) zu nutzen. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software auf der bisher verwendeten Hardware löschen. Das zeitgleiche Benutzen auf mehr als nur der lizenzierten Anzahl von Hardware ist unzulässig. 
  5. Der Kunde darf die Software vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die vertraglich vereinbarte Nutzung notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation der Software vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden der Software in den Arbeitsspeicher. Eingeschlossen ist das Recht, eine Sicherungskopie zu rein archivarischen Zwecken zu erstellen. Weitergehende Sicherungskopien oder Vervielfältigungen darf der Kunde nicht erstellen.
  6. Der Kunde ist berechtigt, die Software mit anderen Datenverarbeitungsprogrammen zu verbinden (Herstellung von Interoperabilität). Im übrigen ist er nicht berechtigt, über das gesetzlich zulässige Maß hinaus Änderungen, Übersetzungen oder andere Bearbeitungen und Umgestaltungen der Software oder eine Rückübersetzung der Software in Form eines Quellcodes oder in andere Darstellungsformen (Dekompilierung) vorzunehmen. Hinsichtlich der Vornahme von Ergänzungen, Aktualisierungen, Weiterentwicklungen oder der Herstellung von Interoperabilität der Software von MeGraSo mit anderen Programmen bietet MeGraSo den Abschluss eines entsprechenden Wartungsvertrages an.
  7. Der Kunde darf die Software an Dritte veräußern oder unentgeltlich endgültig überlassen, wenn sich der erwerbende Dritte mit der Weitergeltung der vorliegenden vertraglichen Bedingungen schriftlich einverstanden erklärt. 
  8. Der Kunde darf die Software Dritten auf Zeit überlassen, sofern dies nicht im Wege der Vermietung oder des Leasing geschieht und der Dritte sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Bedingungen ihm gegenüber schriftlich einverstanden erklärt. Für die Zeit der Überlassung an den Dritten steht dem Kunden kein Recht zur eigenen Programmnutzung zu.
  9. Der Kunde darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die vorliegenden Bedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Das gilt auch im Hinblick auf Mitarbeiter des Kunden. 
  10. Die Abs. (1) - (9) gelten entsprechend für die Anwendungsdokumentationen.
  11. Für Software, die nicht von MeGraSo entwickelt wurde aber im Rahmen von Partnerschaften vertrieben wird, gelten die Bedingungen und AGB der jeweiligen Hersteller, mit denen sich der Kunde beim Kauf ausdrücklich einverstanden erklärt.

§3 Schutz der Software

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Urheberrechts- oder sonstige Schutzvermerke sowie Seriennummern und sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale der Software und der Anwendungsdokumentation unverändert beizubehalten.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und die Anwendungsdokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Er hat seine Mitarbeiter zur Einhaltung der vorliegenden Bedingungen zu verpflichten. Der Kunde wird nach Kräften an der Aufklärung etwaiger Rechtsverletzungen mitwirken, insbesondere MeGraSo unverzüglich über die entsprechenden Verletzungshandlungen in Kenntnis setzen.

§4 Kaufmännische Untersuchungspflicht
Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und die Bestellung
der Ware zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, richtet sich die Pflicht des
Kunden zur Untersuchung der Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt unverzüglich in ordnungsgemäßer Weise zu untersuchen und MeGraSo im Rahmen dieser Untersuchung erkennbare Mängel ("offensichtliche Mängel") unverzüglich unter möglichst genauer Beschreibung schriftlich anzuzeigen. Im Fall der Erstellung kundenspezifischer Anwendungssoftware gehört zu einer ordnungsgemäßen Untersuchung neben einer Prüfung der Vollständigkeit und Unversehrtheit der Datenträger und Programmunterlagen, dass der Kunde die Software auf seinem Rechner installiert und die wesentlichen Grundfunktionen der Software testet.
  2. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Untersuchung gemäß Abs. (1) nicht erkennbare Mängel ("verdeckte Mängel"), wird der Kunde MeGraSo unverzüglich nach deren Entdeckung unter möglichst genauer Beschreibung schriftlich anzeigen.
  3. Unterlässt der Kunde bei der Lieferung von Software die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anzeige offensichtlicher Mängel gemäß Abs. (1) oder verdeckter Mängel gemäß Abs. (2), so gilt die Software in Ansehung dieser Mängel, sofern sie die Ordnungsgemäßheit grundlegender Funktionalitäten und Leistungsmerkmale betreffen, als genehmigt. Unterlässt der Kunde bei der Lieferung von Hardware die rechtzeitige und ordnungsgemäße Anzeige offensichtlicher Mängel gemäß Abs. (1) oder verdeckter Mängel gemäß Abs. (2), so gilt die Hardware in Ansehung dieser Mängel als genehmigt. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln, in Ansehung derer die Ware als genehmigt gilt, sind - sofern nicht MeGraSo den betreffenden Mangel arglistig verschwiegen oder eine entsprechende Garantie übernommen hat - ausgeschlossen. 

§5 Mängel

  1. MeGraSo steht nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen dafür ein, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von  Sachmängeln ist.
  2. Sachmängel werden von MeGraSo innerhalb angemessener Frist behoben (Nacherfüllung). Dies geschieht nach Wahl von MeGraSo durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung mangelfreier Ware (Ersatzlieferung). Wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, dem Kunden unzumutbar ist oder von MeGraSo abgelehnt wird oder wenn dies aus sonstigen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte uneingeschränkt zu. Ein Recht zum Rücktritt besteht jedoch nicht, sofern es sich lediglich um einen unerheblichen Sachmangel handelt.
  3. Die Verantwortlichkeit von MeGraSo entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von MeGraSo die Ware selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er führt den Nachweis, dass die noch in Rede stehenden Sachmängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die  Nacherfüllung durch die Änderung nicht erschwert wird.
  4. Ferner hat MeGraSo für Sachmängel, die  durch  normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen, nicht einzustehen.
  5. Die Abs. (1) - (3) gelten auch für Rechtsmängel der gelieferten Hardware. 


 
§6 Rechtsmängel (Schutzrechte Dritter)der gelieferten Software

  1. Nehmen Dritte den Kunden wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die Verwendung der Software im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland in Anspruch, wird MeGraSo die Ansprüche nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten erfüllen, abwehren oder die Auseinandersetzung durch Vergleich beenden. Der Kunde räumt MeGraSo deshalb die alleinige Befugnis ein, über die Rechtsverteidigung und über Vergleichsverhandlungen zu entscheiden. Der Kunde wird MeGraSo die hierfür notwendigen Vollmachten erteilen.
  2. Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden.
  3. Sollte die Software Gegenstand einer Schutzrechtsbeanstandung sein oder möglicherweise werden,  wird MeGraSo den Grund für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb angemessener Frist beheben. Dies geschieht, indem MeGraSo nach eigener Wahl und auf eigene Kosten entweder das Recht erwirkt, die Software weiterhin benutzen zu dürfen oder die Software in zumutbarem Umfang ändert oder ersetzt.
  4. Wenn es MeGraSo nicht gelingt, den Grund für die Schutzrechtsbeanstandung innerhalb angemessener Frist zu beseitigen, oder wenn die Beseitigung von MeGraSo verweigert wird oder dem Kunden nicht zumutbar ist, oder wenn dies unter Abwägung der beiderseitigen Interessen durch besondere Gründe gerechtfertigt ist, ist der Kunde - unbeschadet möglicher Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern.
  5. Im Falle des Rücktritts erstattet MeGraSo den entrichteten Preis abzüglich eines die Nutzung der Software berücksichtigenden Betrages.
  6. MeGraSo haftet bei Schutzrechtsverletzung nur, sofern die Software vertragsgemäß eingesetzt wurde. Eine Haftung von MeGraSo entfällt, wenn Ansprüche Dritter dadurch entstehen, dass MeGraSo Vorgaben des Kunden zur Anpassung der Software umgesetzt hat, die Software vom Kunden geändert oder mit nicht von MeGraSo zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden wird. Sollten insoweit Ansprüche gegen MeGraSo geltend gemacht werden, stellt der Kunde MeGraSo hiervon frei.
  7. Die Abs. (1) - (6) gelten entsprechend für die Anwendungsdokumentation und das Pflichtenheft (sofern vorhanden). 

§7 Rückgriff in der Lieferkette
Sofern die Ware vom Kunden oder von einem Kunden des Kunden (Zwischenerwerber)
im Rahmen seines Geschäftsbetriebs an eine Person veräußert wird, die diese zu einem Zweck erwirbt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), stehen dem Kunden in den Fällen, in denen der Verbraucher Ansprüche wegen Mängeln der Ware geltend macht, gegenüber MeGraSo - vorbehaltlich § 5 - Rückgriffsrechte entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 478, 479 BGB) zu. Der Ersatz von Aufwendungen, die dem Kunden infolge von Nacherfüllungsleistungen gegenüber dem Zwischenerwerber oder dem Verbraucher entstanden sind (§ 478 Abs. 2 BGB), kann jedoch nur auf Selbstkostenbasis geltend gemacht werden.


§8 Eigentumsvorbehalt

  1. Im kaufmännischen Rechtsverkehr bleibt MeGraSo bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die MeGraSo aus jedem Rechtsgrund gegenüber dem Kunden zustehen, Eigentümer der Ware. MeGraSo wird das Eigentum an der von dem Eigentumsvorbehalt erfassten Ware auf den Kunden übertragen, sofern der Wert der Vorbehaltsware ihre Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Im nicht-kaufmännischen Rechtsverkehr bleibt MeGraSo Eigentümer der Ware, bis die Vergütung für die Ware vollständig bezahlt ist.
  2. Wird die Vergütung vom Kunden nicht vollständig gezahlt, so ist MeGraSo nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, die Ware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Mit der Rücknahme endet das Nutzungsrecht des Kunden an der Software.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware wird der Kunde auf das Eigentum von MeGraSo hinweisen und MeGraSo unverzüglich benachrichtigen. 

III.  Bestimmungen für Serviceleistungen

§1 Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt MeGraSo alle für die Durchführung der Serviceleistungen benötigten technischen Einrichtungen (einschließlich Telefonverbindungen und Übertragungsleitungen) funktionsbereit zur Verfügung und gewährt MeGraSo freien Zugang zur betreffenden DV-Einheit.

§2 Vergütung
Leistungen für Sonderprogrammierungen oder Erstellung von Individuallösungen (z.B. Internet-Auftritt) werden von MeGraSo nach Zeitaufwand, der in
Arbeitseinheiten von je 15 Minuten berechnet wird, auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stundensätze gemäß der Preisliste von MeGraSo in Rechnung gestellt. Sonstige Serviceleistungen berechnet MeGraSo nach Zeitaufwand auf der Grundlage der geltenden Stundensätze gemäß der Preisliste. Fahrtkosten werden pauschal nach Entfernungszonen in Rechnung gestellt. Zusätzlich werden die angefallenen  Reise-, Unterbringungs- und Materialkosten nach den Sätzen der jeweils geltenden Preisliste von MeGraSo berechnet.

§3 Lizenz-Nachforderung
Sollten Lizenzen für Produkte von MeGraSo  durch den Ausfall bestimmter Teile der Hardware funktionsuntüchtig werden, so erhält der Kunde die entsprechende Ersatzlizenz, nachdem er
einen eindeutigen Nachweis für die defekte Hardware erbracht hat bzw. die defekte Hardware bei MeGraSo eingegangen ist und geprüft wurde. Um welche Hardware es sich dabei jeweils handelt ist dem beigefügten Benutzerhandbuch zu entnehmen. Bleibt die Lieferung des eindeutigen Nachweises oder der defekten Hardware durch den Kunden aus, so werden nachgeforderte Lizenzen durch MeGraSo laut Preisliste berechnet.


IV. Schlussbestimmungen

§1 Individualabreden und Vertragsänderungen
Individualabreden, Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform oder der Übermittlung durch Telefax, sofern sich nicht aus diesen AGB etwas anderes ergibt.

§2. Änderungen der AGB
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MeGraSo werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen, so gelten diese als angenommen und werden wirksamer Vertragsbestandteil. MeGraSo verpflichtet sich, den Kunden bei der Mitteilung neugefasster AGB noch einmal besonders auf diese Rechtsfolge hinzuweisen.

§3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

MeGraSo.de, Biebesheim

Stand: 18.11.2018

eine Marke von bluemagic-software.e.K.

Anschrift

Sudetenstraße 35
64584 Biebesheim am Rhein

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